Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 ABSCHLUSS DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS
Der Berherbergungsvertrag zwischen dem Gastgeber und buchenenden Gast ist verbindlich geschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und vom Seminarhaus Neu Schönau zugesagt wurde. Die Buchung kann per Email, sowie mündlich, schriftlich, telefonisch oder per Fax erfolgen. Vorreservierungen sind keine Buchung.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten weiteren Gäste, für deren Verpflichtungen gegenüber dem Gastgeber der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
Die endgültige und verbindliche Teilnehmeranzahl ist spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. In jedem Fall wird die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl in Rechnung gestellt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 LEISTUNGEN, PREISE, BEZAHLUNG
Die vom Seminarhaus Neu Schönau geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Buchungsangebot.
Die Preise bestimmen sich nach dem Buchungsangebot. Wurde keine Buchungsangebot erstellt, bestimmen sich die Preise nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste, die auf der Netzseite des Seminarhauses einsehbar ist.
Der vereinbarte Preis ist mit Erhalt der Rechnung fällig, spätestens am Tag der Anreise, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Wurde eine Anzahlung vereinbart und diese nicht fristgerecht geleistet, ist der Gastgeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem buchenden Gast Stornierungskosten in Rechnung zu stellen.

§ 3 RÜCKTRITT
Das Seminarhaus Neu Schönau kann nach den gesetzlichen Betimmungen vom Vertrag zurück treten, wenn der buchende Gast eine fällige Leistung auch nach einer angemessenen Nachfrist nicht erbringt oder falsche Angaben über vertragswesentliche Umstände macht. Ein berechtigter Rücktritt begründet keine Ansprüche des buchenden Gastes auf Schadensersatz.

§ 3a STORNIERUNGSSKOSTEN
Bei Stornierung durch den buchenden Gast wird die Anzahlung als Stornierungskosten einbehalten. Wurde eine vereinbarte, fällige Anzahlung noch nicht geleistet, bleibt sie fällig.
Tritt der buchende Gast ganz oder teilweise von gebuchten Leistungen bis drei Monate vor dem vereinbarten Aufenthaltsbeginn zurück und wurde keine Anzahlung vereinbart, bleibt er zur Zahlung von 50%, bei einem späteren Rücktritt zur Zahlung von 80% des vereinbarten Preises verpflichtet.
Bei Nichterscheinen oder Rücktritt 24 Stunden vor Aufenthaltsbeginn hat der buchende Gast den vollen Preis zu zahlen.

§ 4 HAFTUNG
Für von Gästen eingebrachte Sachen haftet der Gastgeber nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff BGB).
Das Seminarhaus Neu Schönau haftet nicht für Schäden der Gäste, die sich aus der Teilnahme am vom buchenden Gast oder auf dessen Veranlassung angebotenem Seminar/Veranstaltung ergeben.
Der buchende Gast ist verpflichtet, sich für Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern, für die Durchführung seiner Veranstaltung hinzugezogene Vertragspartner mitzuversichern oder sie zu einer Versicherung zu verpflichten, und dies auf Anfrage dem Seminarhaus Neu Schönau nachzuweisen.
Der Gastgeber haftet dem buchenden Gast gegenüber dafür, dass die Beschreibung des Mietobjektes richtig ist. Ferner muss der Gastgeber die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbringen und das Mietobjekt während der gesamten Mietdauer in vertragsgemäßen Zustand erhalten. Falls der buchende Gast bei Abschluss dieses Vertrages von Mängeln Kenntnis hatte, stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a BGB nicht zu, es sei denn er hat sich seine Rechte bei Annahme des Vertrages vorbehalten. Die verschuldensunabhängige Haftung des Gastgebers für bei Vertragsabschluss vorhanden Sachmängel (§ 536a BGB) ist ausgeschlossen.
Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gastgebers beruht. Dem steht es gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruht.
Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit Leistungen stehen, welche als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und welche auch ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

§5 VERANTWORTLICHKEIT UND FREISTELLUNG VON ANSPRÜCHEN BEI WLAN- ODER WIFI-NUTZUNG
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist jeder Gast selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. Es ist ausdrücklich untersagt, Filesharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über den W-LAN Zugang zu starten. Der buchende Gast ist verpflichtet, alle weiteren Gäste über die aus §5 folgenden Verpflichtungen aufzuklären.
Der buchende Gast stellt den Gastgeber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der buchende oder ein weiterer Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, hat er den Gastgeber auf diesen Umstand hinzuweisen.

§ 6 ZIMMERBEREITSTELLUNG/RÜCKGABE
Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, stehen die gebuchten Zimmer und Seminarräume am Anreisetag ab 17.00 Uhr zur Verfügung. bis 10.00 Uhr und die Seminarräume bis 13.00 Uhr genutzt werden. Bei einer verspäteten Rückgabe kann der Gastgeber 50% des Listenpreises berechnen.

§ 7 NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Sollte der buchende Gast eine Veranstaltung mit musikalischer Darbietung planen, ist dem Gastgeber dies rechtzeitig bekannt zu geben. Die dafür evtl. notwendigen Zahlungen von GEMA-Gebühren und Vergnügungssteuer haben rechtzeitig durch den buchenden Gast zu erfolgen. Die Musik ist ab 22.00 Uhr zur Wahrung der Nachtruhe zu reduzieren. Das gleiche gilt für andere anzeigepflichtige Veranstaltungselemente, wie Feuerwerk, Lagerfeuer usw.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken zur allgemeinen Verpflegung der Gäste bedarf einer Genehmigung durch den Gastgeber. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
Alle Räume des Seminarhauses Neu Schönau sind Nichtraucherbereiche. Des weiteren gilt die ausgelegte Hausordnung, siehe Anhang.

§ 8 DATENSCHUTZ
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zweckgebunden in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung. Hierzu erhebt, verarbeitet und speichert der Gastgeber die Vertragsdaten (insbesondere Kontakt- und Zahlungsdaten) und Daten der Gäste, ausschließlich solange dies zur Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Eine Weitergabe von Daten an Dritte findet nicht statt.

§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Erfüllungs- und Zahlungsort für beide Vertragspartner ist der Sitz des Seminarhauses Neu Schönau. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Seminarhauses Neu Schönau.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

§ 10 UNWIRKSAMKEIT
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Beherbergungsvertrags oder der AGBs führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.